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Berghagen

Ascheloh

Abkürzungen: Ms. = Moltsaat; Schs. = Scheffelsaat; Sp. = Spint; B.-= Becher. 1 Ms. = 12 Schs.; 1 Schs. = 4 Sp. = 12 B.

 

Ascheloh wird urkundlich zuerst im 13. Jahrhundert erwähnt. Die Schreibweise war damals folgende: Ascelo; 1550: Aschelöher; 1692: Aschelöer; 1800: Ascheloh.

Ein „Loh“ ist ein größeres, lichtes, hainartiges Gehölz, das ursprünglich wohl Gemeinbesitz war und vielfach heilige Stätten enthielt (Jellinghaus). Bei dem Hofe Große Butenuth wird 1692 eine Flur „Das Opferholz“ genannt (s.w.u.). „Asche“ kann Esche (Baum) bedeuten, Ascheloh = Eschenloh. Da wir aber in dieser Bauernschaft einen Esch (das ist das älteste gemeinsame Saatland in den Dörfern) antreffen (bei Kleine Butenuth), nehme ich an, daß das dortige Loh seinen Namen nach dem danebenliegenden Esch erhalten hat. Die Bauern, die sich hier in der Näöe ansiedelten und neben dem Loh ihren Esch anlegten, nannte man „Die Aschelöher“. Das „Ascheloh“ selbst gehörte 1692 zu den Fluren des Hofes Steinbecke (s.u.). Der Esch deutet darauf hin, daß auch hier, wie in Amshausen, schon vor der Gründung des Berghagen, ein kleines Dorf bestand.

Die Bauern von Ascheloh gehörten mit noch anderen in Eggeberg und Amshausen zur Hagengemeinde Berghagen im früheren Amte Ravensberg. Die Grafen von Ravensberg richteten im 12. Jahrhundert diese Hagendörfer wahrscheinlich nach dem Muster der waldeckischen oder der lauenburgischen im ostelbischen Kolonienlande ein (siehe Amshausen). Die Hagendörfer hatten ihre besonderen Rechte. Die Häger waren insofern besser gestellt als die anderen leibeigenen Bauern, da sie statt der Erbschaftssteuer (beim Tode des Mannes: das Heergewede = Kriegsgerät; beim Tode der Frau: das Gerade = Hausgerät) nur die Kurmede (=Abgabe, welche der Landesherr kürt, wählt) bezahlen mußten. „Von den Auftrachten (Uebernahme des Hofes durch einen neuen Erben) und Sterbefälle hat der Vogt zur Halle einen Thaler, zween Untervögte ein Viertel Bier und der Hagmeister 1 Kopfstück nebst einer freyen Mahlzeit“, so berichtet das „Amtsbuch zum Ravensberg“.

Die besonderen Hagenrechte wurden jährlich auf dem Hagenting von den Hagenmeistern vorgelesen. „Das Hachting wird bey allen freyen Hägnern alle und jedes Jahr umgehend, nach der Ordnung wie sie wohnen gehalten“. „Es ist gebräuchlich und stehet zu eines zeitlichen Herrn Rentmeisters zu Ravensberge Belieben, daß derselbe auf dem Hachting die Geldpächte von den Berghägern empfangen und nachrichtlich von der Cantzel proclamiren lassen möge“.

Für die vom Landesherrn erhaltene „Howe“ (siehe Amshausen) mußte jeder Häger auf dem Hagting dem Bauernrichter das „Howegeld“ abliefern, welches „nach altem Gebrauch zum Besten der Armen verwendet“ wurde. „Und ist Hovegeld, das ein jeder Hausmann, so im freien Hagen wohnet, nach Gelegenheit ihrer Höfe, jährlichs meinem gnädigen Fürsten und Herrn gibt 1 bis 8 Thaler, wie die Verzeichniß der Leute nachweiset“ (Amtsbuch, a.a.O.).

Außer diesen Abgaben hatten die Häger noch die „Afhorst“, den Blutzehnten, an den Grafen von Ravensberg zu entrichten, und zwar vom Füllen 1 Pfenning, vom Kalbe 1 ½ Pfg. und vom Hahn 1 Pfg. (Amtsbuch a.a.O.).

Im Häger – Weistum von 1541 (Sammelarchiv: Verordnungen usw. in der Grafschaft Ravensberg. Leihgabe: Griese, Heepen) werden uns die uralten Rechte der „sieben freien Hagen“ wie folgt mitgeteilt:

„Anno 1541, Montags nach Michaelis sein durch die sieben freien Hägers in der Grafschaft Ravensberg, als nämlich Sandhagen, Berghagen, Steinhagen, Brockhagen, Rodenhagen, Gellershagen und Grävinghagen, auf Aufforderung des Vogtes Samson zu Brackwede nachgesetzte Artikel erkannt und im Holtischen Brocke, auf gewöhnlicher Stätte, durch die sämtlichen Häger ausgesprochen:

Obgesetzter Vogt von wegen seines gnädigen Fürsten und Herren gefragt und zu bekennen begehret:

Was der sieben freien Häger Gerechtigkeit wäre?

Worauf die Häger und sämtliche Hagemeister sich einhellig bedacht und ausgesagt:

„Wenn ein Mann in dem freien Hagen stürbe, desselben nachbleibende Frau möge abnehmen das beste Pferd, darnach ihr gnädiger Fürst und Herr eines zur Kurmede. Wenn aber keine Pferde alda seien, ein Kuh, Schwein oder Schaf, wo aber keine blutige Habe aldar, als dann 18 Pfennige oder 1 ½ Schilling.

Zu dem, wenn ein Häger Kinder hätte, welche außer Landes dienten, und jährlich, wie Recht ihr Hagenrecht verwahreten, und außer dem freien Hagen verstürben, derselben Nachlassenschaft mögen die Eltern oder das nächste Blut in den freien Hagen, sonder einige Einsperrunge hochermeltes ihres gnädigen Fürsten und Herren einfordern und Erben.

So auch in obgemelten sieben freien Hagen eine wäre erb- oder kottenledig, oder lossstürbe, und dennoch in den Hagen keine Erben wären blutswegen, mag aus den anderen Hagen einer der nächsten Blutsverwandten des Verstorbenen Nachlaß, wenn ihr gnädigster Fürst und Herr der gebührlichen Kormede befriediget, ziehen und erben.

So aber in den sieben freien Hagen keine Blutsverwandten sind, ist ihr gnädiger Fürst und Herr der rechte Erbe. Und mag auch ihr gnädiger Fürst und Herr aus und in obgedachten Hagen wechseln und verwechseln, wie das von altersher gebräuchlich.

Demnach, so ein Mann oder eine Frau in den freien sieben Hagen in Todesnöten niederläge, und dennoch des Vermögens und Verstandes, daß sie zwei ihrer rechten Finger von der Brust über den Bettpost legen könnte, seien sie mächtig, das ihre, wenn sie es gönnen, zu vergeben, indem es den rechten Erben nicht entzögen.

Gleichfalls so jemand in den freien Hagen schuldig wäre, und der Kläger von Rechte beantwortet, als dreimal vierzehn Tage oder Soterstage zu erdulden, und darnach nicht bezahlte, soll der Richter dem Kläger Pfande geben.

Wenn auch einer außerhalb des Hagens jemand in dem Hagen besprechen wollte, muß unter Jahr und Tag in dem Hagen so zeitig erscheinen, daß er eine Krähe von einer Taube auf dem Zinnapfel des Kirchturms unterscheiden und erkennen möge und kennen.

Diese obgemelten Artikel und Freiheit sind unter den Hägern sämtlich bis hierzu also gehalten und verwahret, wie auch noch gegenwärtige Zeit.

Diesem zufolge haben auf schriftlichen Befehl des hochgelehrten, edlen und ehrenfesten Casparen Ledeburs, fürstlich jülichschen Rat und Drosten zum Ravensberge, ich Johannes Kerkmann, Vogt zu Halle, bei dem ehrbaren und vornehmen Andreas Knevell, Johann Weissweiller, Jobst Conssbruch und Antonio Hövell, Vögten zu Brackwede, Werther, Brockhagen und Heepen mich erkundiget, in Anwesenheit und Gegenwärtigkeit der ehrsamen und frommen Johann Grysen (Brockhagen), Johann der Große Butenuth (Ascheloh), Henrich Reckert (Rotenhagen), Gerdt Schulte (Werther), Johann Loicks (Sandhagen) Aleff Kleinenberg (Steinhagen) und Bartoldt Wöstenfeld (Grävinghagen) als Hagenmeister und Richter in Sandhagen, Gellershagen, Grävinghagen, Steinhagen, Brockhagen, Werther und Berghagen; nebst dem ein jeder Hagenmeister mit den vier ältesten Mannspersohnen aus jedem Hagen in dem Küsterhause zu Steinhagen gegenwärtig gewesen, und vorangereihte Artikel bekannt und auch bekräftiget, und lassen es endlich dabei verbleiben.

Mit Vorbehaltung aller ihrer Gerechtigkeit und Notdurft gezeichnet den 17. März Anno (15)82.“

Unterschrieben ist diese Urkunde 1. Von Johann Tetzler, Kaplan zu Steinhagen (erster Prediger in Steinhagen nach der Reformation), für den Vogt Andreas Knevel (zuerst Jülichscher Diener, 1573 Vogt zu Brackwede, + 1582), der selbst nicht schreiben konnte, 2. Johann Kerckmann, Vogt zu Halle (war zweiter Vogt zu Halle, lebte zwischen 1541-88), 3. Johannes Weissweiler, Vogt zu Werther (1548 Vogt zu Werther), 4. Jobst Conssbruch (war seinem Stiefvater Paul Ledebur (+1574) als Vogt zu Brockhagen adjungirt und starb am 4.4.1607), Vogt zu Brockhagen, und 5. Von Anthon Hövell (war Gerichtsschreiber zu Versmold zunächst, lebte 1607 noch als Vogt in Heepen), Vogt zu Heepen.

Im Jahre 1545 werden in der Bauernschaft Ascheloh folgende Hof- und Stättebesitzer genannt: Duvelsick, Bartholdt uffm Hagen. Fonne Wilhelmes. Der Düeker. Henrich Butenuth. Der Große Butenuth. Der Dullige. Steinbecke. Johann Kottmann. Berendt Godeken. Peter Myle. Leiffermann. Peter Meyer. Hermann Prange. Johann Kott. Johann Kotenschnider. Hermann Buese. Anna Prangen.

Nach dem „Urbar“ von 1550 waren diese Bauern in der Halleschen Mark berechtigt. (Siehe Amshausen). Im „Eichberg“ und dem „Buchberg“ hatten sie mit den anderen Gemeinden zusammen Weide und Holzbau. Hier wurde das Holting (Markgericht) gehalten, wobei der Landesherr als Holzgraf Richter war.

Der Hof Kindermann (1692) ist eine Gründung nach 1550. Gehsing und Glissmann (1692) gehören nach Werther und besitzen nur in Ascheloh auf der „Duhligen Hoewe“ Land.

  Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692  

Henrich Duvellsieck

ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Gartenland beim Hause und Wiesenwachs. Saatland: Das Feld vorm Hofe. Der neue Kamp. Der Kley. Das Twiefeld. Der Mollerskamp. Die neue Hoewe. Der große Kamp. Der Spechtskamp. Wiesen: Die niedere Wiese. Die Broeckwiese. Wischland beneden dem Hause. Die obere Wiese von Rodenbruch. Teiche: Einer aufm Hofe, ufm Wienfelde, im Hewsieck und in der Bache. Gehölz: Auf dem Hofe. In der Wiese bei dem Hofe. Auf dem und hinter dem Wiehenfelde. Der Horstkamp. Auf der newen Hoewe. Im Hewsiek. Auf dem Hamberge mit Unland. Im Kampe mit Unland. Im Kottengarten. Das Spechtholz. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 15 Ms., 1 Sp., 1 B.

 

Johann Bartoldt

ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Der Spechtskamp. Der lange Kamp. Das Feld vorm Howe. Der Twellkamp. Der Kley. Ein Teich beim Felde. Gehölz: Das Broecksiek. Das Twellsiek. Die Hegge beim Felde. Auf dem Hofe. Fürm Knull. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jürgen Willmann

ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Gartenland. Saatland: Die Johannshowe. Aufm Felde. Die Hoewe. Der Kottengarte. Die niederen Kleyen. Die obere Kleye. Das Broecksiek. Im Lippsiek. In der Straßen. Die Grundtweide. Fürm Knüll. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 8 Schs., 1 B.

 

Johann Düker

ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Der Kottengarte. Die Hoewe. Ufr Horst. Ufm Kley. Die neue Hoewe. Das Feld. Zwei Teiche im Siek. Gehölz: Das Broecksiek. Die Hegge auf dem Felde. Fürm Knüll. Auf dem Hofe. Das Siek. Auf der Hoewe. Auf der Horst. Auf dem Kleye. Beim Kleydieke an der Straßen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 7 Schs., 3 B.

 

Alff Kleine Butenuth

ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Das Feld. Der Wickenkamp. In der alten Dennen. Der Eisch. Ufr Horst. Ein Teich im Holze und aufm Hofe. Gehölz: Auf der Broecke, Plaggenmatt daselbst. Auf der Horst. Im Holze. Auf dem Esch (Unland). Hinter dem Esch. Oben dem und beneben Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jobst Große Butenuth

ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Hausgarte. Der Kottengarte. Saatland: Das schowe Land. Die mittelste Wendung. Das lange Land und fürm Wittenbrinke. Haertmannskamp. Der Hecksbrink. Der Buschkamp. Der Weitkamp. Im Hexholle. Die niedere und obere Hoewe. Die niedere und obere Horst. Ein Kamp, die Breede genannt. Eine Placke am Hallischen Wege. Eine Placke vorm Hofe. Die Wisch ufr Habichhorst. Ein Teich im Horstsieke. Gehölz: Im Heckshollessieke. Das Horstsiek. In den Böken bei Kindermanns Hofe. Auf dem Hofe. Auf der Hoewe. In den Kottenböken. Unter dem Wetekamp. Auf dem Buschkampe. Der Buschkamp. In den Birken. Das Opfferholz mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 16 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Wilhelm Kindermann

ist hagenfrei. Der Garte. Saatland: Ufm Lotte. Die obere und niedere Hoewe. Ufr Breeden. Fürm Berckekamp. Der Bökenkamp von Schlüren Erbe gekauft. Eine Placke im Garten. Auf den 2 Stücken fürm Wege. Der Birkenkamp. Auf dem Hofe. Auf der Hoewe. Das Siek. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Ms., 4 Schs., 3 Sp., 1 ½  B.

 

Gerdt Duhlige

ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Auf dem Edellbrincke. Aufr Hoewe. Die Steinbreede. Die Diessellhorst. Die Horst. Die Hegge. Der kleine Kamp. Vorm Berge. Ein Teich ufm Hofe. Gehölz: Auf dem Berge, Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Das Siek beim kleinen Kampe. Im Schüerkampe. In der Drifft. Auf der Diestelhorst. Das Siek. Auf der Hoewe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Steinbecke

ist hagenfrei: Der Garte. Saatland: Ein Kamp, die Hoewe gen. Der Brinkkamp. Der Kalberkamp. Der neue Kamp. Ufm Lotte. Der Distelkamp. Das Feld beim Diestelkamp. Das Sterenland. 2 Teiche auf dem Hofe. Gehöölz: Auf dem Berge mit Plaggenmatt. Oben dem Kampe auf dem Aschelohe. Ein Busch beim Diestelkamp. Auf dem Hofe. In der Drifft. Auf dem Brinckkampe. Der Heidkamp mit Anschuß. Oben dem Felde. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 7 Schs., 3 Sp.

 

Jobst Kindermann

Fürm Freehe. Auf dem bunten Ossenkampe. Markgerechtigkeit. 1697 von Linsen gekauft am Werther Wege hinter dem Lotte 4 Stück, Hinterm Stiegsell. Ufm Lotte. Ges.Größe: 8 Schs., 3 Sp.

 

Peter Kattmann

ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Im Hallischen Felde. Im schefen Kampe. Ufm Lotte. Im kleinen Kampe (von Beckmann zum Teil gekauft). Gehölz: Fürm Steinbeckenberge. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Hermann Göcken

ist hagenfrei: Gartland. Saatland: Der neue Kamp. Der kurze Ohrt. Das Feld. Der Oberkamp. Die Horst. Die Spiele. Der Kropsskamp. Die Breede. Der Weitkamp. Vorm Freehde. Achterm Berge. Wiesen: Die Placke beim Hause. Ein Teich auf dem Felde. Fürm Hofe. Fürm Berge mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Auf der Breeden. Plaggenmatt ufm Krobsskamp und ufm Aschelohe. Das Siek. Der Heidkamp. Auf dem oberen Kamp. Auf dem Felde. Der Anschuß oben dem Heidkamp. Oben dem Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 3 Schs., 2 Sp.

 

Segewin Mihle

ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Der Garte für dem Hause. Saatland: Der Hauskamp. Ein Kämpchen ufr Woort genannt. Das Mielenfeld. Der neue Kamp. Der Weidekamp. Das Land hinterm Sieke. Der alte Hof. Die Wittebreede. Der Kropsskamp. Der Haverkamp bei der Wiese. Der Bohnenkamp. Auf Büttel. Die Kottenplacke. Die Hauswiese. Ein Teich aufm Hofe. Gehölz: Auf dem Hofe. Fürm Hofe. Am Berge. Hinter dem Sieke. Der Busch im Kamp. Das Sepp mit Anschuß. Auf dem Wetekampe. Oben dem Heidtkampe. Der Heidtkamp. Auf dem Böttell. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Ms., 11 Schs.

 

Henrich Leiffmann

ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Hanfgarte. Saatland: Oben auf dem Felde. Das lange Land. Der Hewenbrink. Oben den und der neue Kamp. Vorn auf dem Felde. Der Ottenkamp. Das Kastanienstücke. Der Buttell. Für der Hallschlucken. Wiesen: 2 Placken beim Hause. Die kleine Wiese. Uffer Habichhorst. Teiche: 1 aufm Hofe, 1 in der Wiese. Gehölz: Der Anschuß oben dem Heidkamp. Der Heidtkamp. Auf dem Felde. Oben Ottensiek. Das Ottensiek. Bei der Wiese. Auf dem Hofe. Der Berg fürm Hofe. Auf der Kastanien mit Plaggenmatt. Auf dem Böttell. Für der Halssschlucken. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 21 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 2 ½ B.

 

Henrich Meyer

ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Der kleine und der Kalberkamp. Boven dem Felde. Der kleine Kamp oben der Wisch. Der Mühlenkamp. Aufm Böttel. Das lange Land. Der Wittenbrink. Der Kottengarte vorm Felde. Wiesen: Vorn Stockdieker Bäumen. Die oberste Wiese. Die Mühlenkampes Wiese. Die Wiese im Winckel. Der Anschuß oben am Heidkampe. Der Heidkamp. Im Mühlenkampsholz. Ufm Hofe und Garten. Der Berg fürm Hofe. Oben dem Klabergarten und Mühlenkamp. Auf dem Bottell. Plaggenmatt auf dem Sunnenbrink. Oben dem Kuhlande mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 26 Ms., 3 Sp., 1 B.

 

Jobst Prancke

ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Das Feld. In der Grund. Auf dem niedere Brink. Das Haerland. Die Schieldthoewe. Im Schildtgarten. Der Blaeckers Kamp. Der alte Kamp. Tuschenland. Der neue Kamp. Wiesen: Eine Wisch beim Hause, im tiefen Garten. Die Schildhoeweswiese. Eine Wische im Bruchhagen. Ein Teich im Siek und ufm Hofe. Das Holz hinterm Felde. Oben auf dem Felde. Das Siek. Unten im Felde. Auf dem Hofe. In der Wiese beim Hofe. Beim Kotten. Unter dem Blackersch. Auf der Schildthoewe. Auf dem Haerlande. Auf dem Fleegen Rott mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 4 Schs., 3 ½ B.

 

Lüdeke Köhre

ist hagenfrei: Der Garte an der Bache. Der Schürengarte. Der Garten auf dem Felde. Der Kohlgarte. Saatland: Der lange Brink. In der Grund. Auf dem Hofe. Die Siekhowe. Der Ottenkamp. Die Cristanie. Die kleine Cristanie. Das Kerckenland. Der Nierkamp. Wiesen: Die Sieckhoewes Wisch. Die Placke beim Hause. Ein Teich bei der Siekhoewes Wiese. Gehölz: Auf dem Hofe. Auf dem Felde. Oben den Felde. In der Sieckhoeweswiese- und busch. Auf dem Brinke. Auf und oben der Siekhowe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 12 Ms., 2 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Kottenschräder

ist hagenfrei: Der Niedergarte. Der Kohlgarte. Saatland: Die Depen Denne. Der Kamp vorm Hause. Im Sandfelde. Der Buddekamp. Eine Wiese im Broeke. Das Stück vorm Berge. Fürm Hombssberge, das Kastanienstück genannt. Gehölz: Auf dem Hofe und Kampe. Oben dem Kampe fürm Hause. In der Depen Dennen. Das große Holz. Auf der Castanien. Auf und unterm Rötebrinck. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Christian Buse

ist hagenfrei: Der Garte. Saatland: Der neue Kamp. Der Kerkenkamp. Beim Stallecke oder uff den Köppelen. Der lange und korte Blackersch. Der alte Kamp. Im Berggarten. Gehölz: Oben dem Hause. Um den Berggarten. Am Blackersch. Uff des Busenhalse. Das Haerland. Im grünen Wege. Der alte Kamp. Im Berggarten. Gehölz: Oben dem Hause. Um den Berggarten. Am Blackersch. Auf dem alten Kampe, dem Haerlande, dem Halse mit Plaggenmatt. Die Busenwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Ms., 5 Schs., 3 B., 2 Sp.

 

Frantz Gehsing

zu Werther: Auf der Duhligen Hoewe. Gehölz daselbst. Ges.Größe:9 Schs.,1 Sp. 2 B.

 

Glissmann

zu Werther: Auf der Duhligen Haewe. Ges. Größe: 4 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

© 2009 by Rolf Willmanns  info@willmanns.ch